Typische Gleisanlagen auf doppelspurigen Strecken

In der Schweiz verkehren die Züge auf doppelspurigen Strecken auf dem linken Gleis. Das linke Gleis wird als richtiges Gleis bezeichnet, das rechte als falsches Gleis.

 

Gleisbezeichnungen mit römischen Ziffern:         Es sind signalmässige Fahrstrassen möglich

Gleisbezeichnungen mit arabische Ziffern:           Es sind keine signalmässigen Fahrstrassen möglich.

 

 

 

Kleinere Stationen ohne Überholgeleise wurden häufig ohne spitz befahrene Weichen ausgeführt

 

Wichtrach

 

 

 

Weiche 2 a/b  ist eine einfache Kreuzungsweiche und so angelegt, dass ein auf dem linken Gleis verkehrender Zug (Richtung Bern - Thun) keine Weichenzungen gegen die Spitze befahren muss. Die Verbindung Weiche 5 - Industriegeleise in Gleis III ist aus dem gleichen Grund als Kreuzung ausgebildet.

 

Mögliche Fahrstrassen:

 

a2           Einfahrt von Bern auf Gleis 2

b3           Ausfahrt nach Bern ab Gleis 3

b1           Ausfahrt nach Bern ab Gleis 1

c2            Ausfahrt nach Thun ab Gleis 2

c1            Ausfahrt nach Thun ab Gleis 1

d3           Einfahrt von Thun auf Gleis 3

 

Einfahrten sind nur ohne Ablenkung möglich, deshalb sind die Einfahrsignale A und D nur einflüglig. Bei Ausfahrten aus Gleis III Richtung Bern oder Gleis II Richtung Thun gehen die Ausfahrsignale B bzw. C einflüglig auf Fahrt, bei Ausfahrten aus Gleis 1 zweiflüglig.

 

In Gleis 1 sind von links nach rechts vorhanden:

  • Ein 6t Drehkran
  • Eine 40 t Brückenwaage (Br.W.)
  • Eine Wagenwäsche (W.W.)
  • Eine Rampe und der Güterschuppen (GS)
  • Das eigentliche Stationsgebäude (Aufnahmegebäude = AG)
  • Die Stellwerkskabine (Cabine)
  • Eine Bude (Bd), häufig auch als W.B. (= Wärterbude) bezeichnet

 

 

Perroy

  

Ein anderes Beispiel einer Anlage ohne spitz befahrene Weichen, diesmal ohne EKW:

 

 

 

H.M. = „Halle Marchandises (Güterschuppen)

Abri  = gedeckter Warteraum

M.G. = „Maison Garde“ (Wärterhaus)

B.V.   = "Bâtiment Voyageurs" (Aufnahmegebäude)

Cab.  = Cabine (Stellwerksraum)

 
 

 

Au (ZH)

 

Beispiel einer Station mit Überholgeleise:

 

 

 

Möglich sind folgende Fahrstrassen a3, a1, b 2, b1, b4, c3, c1, c4, d2, d1.

 

Die durchgehenden Hauptgleise II und III können nur in Fahrtrichtung links signalmässig befahren werden. Eine Einfahrt von Horgen in Gleis II oder eine Ausfahrt aus Gleis II nach Wädenswil ist nicht möglich.

 

Bei Einspurbetrieb erfolgte der Gleiswechsel über das Überholgleis I. Ein Zug in Fahrtrichtung Horgen - Wädenswil, der ab Au (ZH) das falsche, also das rechte Gleis befahren soll, musste schon bei der Einfahrt in Gleis I angenommen werden. Ab Gleis III ist ein Wechsel auf das falsche Gleis nicht mehr möglich. Ebenso musste ein Zug, der aus Horgen auf dem falschen Gleis ankam und wieder auf das richtige Gleis wechseln sollte, in Gleis I einfahren. Ab Gleis II war ein Wechsel aufs richtige Gleis Richtung Wädenswil nicht möglich.